Schadstoffe und Gerüche in Räumen - Polstermöbeln - Bodenbelägen - nach Renovierung
Schadstoffbelastung bei Polstermöbeln – ein Fall aus der Praxis
Ein Käufer klagte über starke chemische Gerüche und gesundheitliche Beschwerden (Atemnot, brennende Augen) nach dem Kauf eines Sofas.
Das Möbelhaus verwies auf die üblichen Neumöbelgerüche und lehnte eine Rücknahme ab.
Da sich der Geruch über mehr als ein Jahr hielt, beauftragte der Kunde über seinen Anwalt ein gerichtliches Gutachten.
Beim Ortstermin 32 Monate nach der Lieferung wurden Luft- und Materialproben (Gestell, Polsterschaum, Bezugstoffe) auf Formaldehyd und VOC untersucht.
Das Labor stellte fest, dass die Grenzwerte für mehrere Schadstoffe deutlich überschritten waren.
Selbst nach fast drei Jahren war die Belastung noch messbar – die ursprüngliche Konzentration dürfte daher erheblich höher gewesen sein.
Fazit:
Hätte der Käufer frühzeitig einen Sachverständigen für Schadstoffprüfungen beauftragt, wäre das gesundheitliche Risiko und der Rechtsstreit vermeidbar gewesen.
Das Gericht verpflichtete das Möbelhaus schließlich zur Rücknahme des Sofas und zur Erstattung aller Kosten.
Tipp vom Sachverständigen
Neue Polstermöbel können in Einzelfällen gesundheitsrelevante Ausdünstungen abgeben.
Ein neutraler Gutachter kann mit geeigneten Messverfahren (z. B. VOC-Analyse, Formaldehydprüfung) frühzeitig klären, ob eine Grenzwertüberschreitung vorliegt.